Dürfen Gäste kostenfrei stornieren!
Veröffentlicht von Michael Gollnick in Information · 19 Februar 2021
Tags: Corona, Covid, 19, kostenfrei, Storno, Stornierung
Tags: Corona, Covid, 19, kostenfrei, Storno, Stornierung

Liebe Gäste,
das touristische Beherbergungsverbot wurde zunächst bis zum 07. März 2021 verlängert.Wenn Sie jetzt Ihren Urlaub für 2021 planen möchten, fragen Sie sich sicher, ob Sie Ihren Aufenthalt in Ihrem Feriendomizil kostenfrei stornieren können, wenn aufgrund des Coronavirus ein Beherbergungsverbot besteht und Sie Ihren Urlaub deshalb nicht antreten können.Der DTV (Deutscher Tourismusverband) gibt dazu folgende rechtliche Einschätzung ab:1. Vor der Reise: Dürfen Gäste kostenfrei stornieren, wenn ein Gebiet gesperrt wurde oder ein Verbot der touristischen Vermietung erlassen wurde??Ja. Es handelt sich um einen Fall der rechtlichen Unmöglichkeit: Vermieter dürfen die Unterkunft nicht zum vertraglich vereinbarten Zweck zur Verfügung stellen, können also die geschuldete Leistung (touristische Beherbergung) nicht erbringen. Geleistete Anzahlungen oder der gesamte Mietpreis - falls dieser schon komplett überwiesen - müssen erstattet werden. Gastgeber sind darüber hinaus aber nicht zur Erstattung von Schäden (zum Beispiel Kosten für vergebliche Anreise oder vorzeitige Rückreisekosten) verpflichtet, da sie kein Verschulden trifft.Bei allen Fragen rund um Ihren Urlaub in der aktuellen Situation sind wir natürlich für Sie da.Ihre GastgeberFam. Gollnick